Blog · Türen und Fenster

Innentür austauschen: muss die Zarge wirklich raus?

Von Timo Herrmann · zuletzt aktualisiert am 21. August 2026

Die Tür ist zerkratzt, die Farbe ist aus den Achtzigern, aber die Zarge sitzt eigentlich noch gut. Muss die trotzdem raus? In vielen Fällen nicht. Das spart Schmutz, Zeit und einen guten Teil der Kosten.

Wann das Türblatt allein reicht

Nur das Blatt zu tauschen funktioniert, wenn alle vier Punkte stimmen:

Der letzte Punkt ist der Knackpunkt. Türblätter gibt es in festen Normmaßen, üblich sind 610, 735, 860 und 985 Millimeter Breite bei 1985 oder 2110 Millimetern Höhe. Ist Ihre Tür ein Sondermaß, wird ein Einzelstück nötig und der Preisvorteil schmilzt.

So messen Sie richtig: Nicht das alte Blatt messen, das ist über die Jahre nachgearbeitet worden. Messen Sie die lichte Öffnung der Zarge, also von Falz zu Falz, und rechnen Sie den Überschlag dazu. Am sichersten: ein Foto der geöffneten Tür samt Bändern schicken und beide Maße dazu.

Wann die Zarge mit muss

Wie lange das dauert

Wenn die Zarge raus muss, planen Sie den Wandanschluss gleich mit ein. Danach muss verputzt und gestrichen werden, und das gehört ins Angebot, sonst stehen Sie am Ende mit einer neuen Tür und einer aufgerissenen Wand da.

Auf welche Details es sonst noch ankommt

Bodenluft

Unter der Tür braucht es Platz, damit Luft nachströmen kann. Üblich sind sieben bis zehn Millimeter, bei Räumen mit Abluft mehr. Wer den Boden erneuert hat und die Tür danach schleift, hat meist genau hier das Problem.

Schallschutz

Eine leichte Wabentür ist günstig, lässt aber alles durch. Für Schlafzimmer und Büro lohnt eine Röhrenspan- oder Vollspantür mit umlaufender Dichtung. Der Unterschied ist deutlich hörbar.

Drückergarnitur

Achten Sie auf den Lochabstand, üblich sind 72 Millimeter bei Zimmertüren. Kaufen Sie Blatt und Garnitur zusammen, dann passt es.

Kurz zusammengefasst

Unsicher, was bei Ihnen sinnvoll ist?

Wir schauen uns das vor Ort an und sagen ehrlich, was sich lohnt und was nicht. Die Beratung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.